Zuschuss Wasser- und Kanalgebühren

Zuschuss Wasser- und Kanalgebühren

Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise sind vermehrt spürbar und treffen letztendlich die Bezieher niedriger Einkommen am stärksten.
Daher hat der Stadtrat der Stadtgemeinde Bad Aussee über Empfehung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales im Juni des vergangenen Jahres die Einführung eines Zuschusses zu den Wasser- und Kanalgebühren unter bestimmten Voraussetzungen beschlossen:

·       Eigentum und Hauptwohnsitz am betreffenden Objekt;
·       Haushaltsnettoeinkommen unter dem jeweils gültigen
        Ausgleichszulagenrichtsatz (dzt. 783,99 für Alleinstehende, 1.175,45
        bei Lebensgemeinschaften zuzüglich € 82,16 für jede weitere Person    
        im Haushalt).

Damit soll eine kleine Erleichterung in wirtschaflich schwierigen Zeiten geschaffen werden.
 
Der Zuschuss kann zwischen 1. April und 30. September des laufenden Kalenderjahres beantragt werden und wird bei positiver Erledigung bei der Vorschreibung des letzten Jahresviertels der Hausbesitzer-abgaben in Abzug gebracht. Antragsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Bad Aussee.

Datei herunterladen: PDFFormular Zuschuss Wasser- und Kanalgebühren

 

08.04.2010

Home